Der 2-Rad-Sektor wird sich in diesem Jahr grundlegend verändern. Ab dem 1. Januar 2021 dürfen Motorräder und Motorroller mit einem maximalen Hubraum von 125 cm3 und einer maximalen Leistung von 11kW (Kategorie A1) in der Schweiz bereits ab 16 Jahren gefahren werden, statt wie bisher ab 18 Jahren.
Sie können auch einen Schülerausweis zum Führen eines Motorrads oder Rollers der Klasse A1 ab 15 Jahren beantragen (Motorrad oder Roller mit 50 cm3 und max. 45 km/h). Damit passt der Bundesrat unsere Regelungen an die seit langem geltenden EU-Vorschriften an.